EU Zuschlag für Wifi4EU bekommen - und jetzt?
Mehr als 3400 Gemeinden in der EU haben bereits die Förderzusage bekommen, einen Voucher über 15.000 Euro beim Aufgabe einer Public WLAN Infrastruktur zu erhalten. Ab der Zusage hat der Förderwerber 18 Monate Zeit, um das Projekt umzusetzen. Es sind einige Punkte zu beachten - in der Umsetzung hilft PNC mit seinen Partnern.
Für die Umsetzung des Projekts gibt es einige Auflagen zu erfüllen:
- Das umsetzende Unternehmen muss ebenfalls bei WiFi4EU registriert sein (PNC ist eingetragener Partner).
- Die Gemeinden müssen für den Betrieb und die Wartung für mindestens 3 Jahre aufkommen und die Benutzung über denselben Zeitraum kostenlos ermöglichen.
- Der Fokus der Installation muss sich auf öffentlich zugängliche Orte beziehen. Indoor wie auch Outdoor ist möglich.
- Die von der EU-Kommission gemeindsame visuelle Identität muss bereitgestellt werden.
- Es dürfen noch keine ähnlichen, kostenlosen WiFi-Angebote an den Installationsorten gelten.
- Unterstützt werden die Installation, Aufrüstung oder Erweiterung.
- Es darf ausschließlich die WiFi4EU-SSID (WLAN-Name) übertragen werden.
- Es dürfen keine WLAN-Passwörter vergeben werden.
- Es muss ein Captive Portal (Startseite) eingerichtet werden.
- Es darf keine Registrierung oder Authentifizierung über dieses Captive Portal erfolgen (1-Click-2-Internet).
- Die Einrichtung von zusätzlichen WLANs (SSIDs) ist möglich (z. B. für interne Zwecke). Es darf allerdings keine Beeinträchtigung des Wifi4EU-Netzwerks dadurch entstehen.
- In das Captive Portal muss ein Tracking-Code eingebettet werden, der es der Agentur ermöglicht, das WiFi4EU-Netz aus der Ferne zu überwachen.
- Das Captive Portal muss einen Haftungsausschluss (Disclaimer) enthalten.
- Es muss eine Mindestanzahl an Accesspoints eingerichtet werden (z. B. 10x Outdoor oder 15x Indoor – oder ein Mischungsverhältnis)
- Die Accesspoints müssen Dual-Band/Dual-Radio können
- Der Support der Accesspoints muss für 5 Jahre ab Installation gewährleistet sein
- Der MTBF-Wert (Mean Time Between Failures) muss mindestens 5 Jahre betragen
(Herstellerangabe) - Vorhandensein eines speziellen zentralen Verwaltungspunkts für alle Zugangspunkte des einzelnen WiFi4EU-Netzes
- Unterstützung des IEEE 802.1x-Standards
- Einhaltung des IEEE 802.11ac-Standards (Wave I)
- Unterstützung des IEEE 802.11r-Standards
- Unterstützung des IEEE 802.11k-Standards
- Unterstützung des IEEE 802.11v-Standards
- Ausreichende Kapazität für mindestens 50 Nutzer gleichzeitig ohne Leistungsabfall
- Mindestens 2x2-MIMO-Verfahren (Multiple Input Multiple Output)
- Spezifikation Hotspot 2.0 (Passpoint-Zertifizierungsprogramm der Wi-Fi Alliance)
Die Anbindung des lokalen WLANs muss mit dem schnellsten am Standort verfügbaren Internet-Anbieter abgeschlossen werden. Eine Mindestbandbreite von 30 Mbit Downlink-Geschwindigkeit ist herzustellen.
Laut den Förderunterlagen werden nur die Kosten für die WLAN-Accesspoints sowie unmittelbar zur Installation erforderliche Komponenten gefördert. Das heißt, die sogenannten „Backhaul-Leitungen“ (also Zuleitungen vom Internet-Anschluss zu den einzelnen Sendern) sind aus den Förderkosten ausgenommen und von der Gemeinde selbst zu tragen.
PNC ist LANCOM Partner und kann somit WiFi Alliance Certified Geräte anbieten, die die Anforderungen an ein WiFi4EU Projekt unterstützen. Eine Liste aller Geräte finden Sie unter diesem Link der Wi-Fi.org.
Sie haben einen Gutschein bekommen – was sind nun die nächsten konkreten Schritte?
Als ersten Schritt müssen Sie sich überlegen, welche Bereiche für eine WLAN-Versorgung in Frage kommen bzw. welche öffentlich zugänglichen Bereiche Sie gerne abgedeckt hätten. Typischerweise sind dies Hauptplätze, Fußgängerzonen, Promenaden, Parks oder ähnliche Plätze. Auch die Versorgung von WLAN in Museen wird gefördert.
Als nächster Schritt erfolgt die Planung der gesamten WLAN-Anlage. Hier sind einerseits die Montage-Orte der einzelnen Sender festzulegen wie auch die Gerätemodelle und Antennentypen. Auch die Art des WLAN-Netzwerks wird in diesem Schritt definiert. Das heißt, entweder kann jeder Sender mit einem Kabel direkt versorgt werden (was das Optimum ist) oder es muss ein Mesh-Netzwerk aufgebaut werden, bei dem die direkte Kabelzuleitung zum Accesspoint nicht erforderlich ist. Hier entstehen aber einige Nachteile, wie z. B. dass ein anderer Accesspoint in (Funk-Reichweite) sein muss und die generelle Übertragungskapazität bei vielen Endgeräten eingeschränkt wird.
Da gerade bei der Versorgung von öffentlichen Plätzen und Außenanlagen häufig Grabungs- und Verkabelungsarbeiten erforderlich werden oder sogar die Aufstellung von Sendermasten erforderlich wird, hat PNC eine Partnerschaft mit der Firma Elektro Zetsch aus Großweikersdorf abgeschlossen, die im Bereich der Masteninstallation und Outdoor-Verkabelung perfekte Kompetenzen aus dem Ampel-Bau mitbringt. So können Sie sicher sein, dass Ihr Vorhaben optimal umgesetzt wird.
Bei der Planung wird auch darauf Rücksicht genommen, welcher Internet-Zugangspunkt optimal ist, um die geforderte Mindestbandbreite realisieren zu können. Nach der Umsetzung des Projekts übernimmt PNC auch die seitens der EU vorgeschriebene Wartung und den Betrieb der gesamten Anlage und so erfüllen Sie alle Voraussetzungen um in den Genuss der Förderung zu kommen.
Für Ihre konkrete Anfrage wenden Sie sich an die Spezialisten der PNC unter +43 (2956) 7001
Alexander Beck, BA
Geschäftsführer